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E-Rechnungen: Weniger Aufwand und Kosten?

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Künftig soll es Unternehmen möglich sein, Rechnungen an Behörden in elektronischer Form zu übermitteln. Das sieht der aktuelle Entwurf der Bundesregierung zum E-Rechnungs-Gesetz vor. Damit sollen Marktzutrittsschranken abgebaut und die elektronische Rechnungsstellung gefördert werden.

Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

ln Deutschland werden nach zitierten Schätzungen der Bundesregierung jährlich rund  32 Milliarden Rechnungen ausgestellt. Davon entfalle auf die Bundesverwaltung als Empfänger jährlich bis zu 8 Millionen Rechnungen. Der Anteil elektronischer Rechnungen liege aktuell im einstelligen Prozentbereich.

Innerhalb der Europäischen Union soll die elektronische Abrechnung als zentrale Methode bis zum Jahr 2020 etabliert werden. Um dies zu erreichen, soll die Rechnungstellung an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung durch private Unternehmen zukünftig in elektronischer Form möglich sein.

Entwurf geht auf Unionsrichtlinie zurück

Mit der E-Rechnungsrichtlinie sollen Marktzutrittsschranken abgebaut werden, die aus der Nutzung der zahlreichen verschiedenen Systemen und Standards zur elektronischen Rechnungsstellung resultieren. Wesentlicher Regelungskern der Richtlinie ist eine Verpflichtung aller Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anzunehmen und zu verarbeiten.

Der Entwurf geht auf die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union aus dem Jahr 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen zurück. Sie ist bis zum 27. November 2018 in nationales Recht umzusetzen.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft noch unklar

Durch das Gesetz sollen die Kosten durch eine Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen gesenkt werden. Da die genaue Ausgestaltung erst mit Erlass einer Rechtsverordnung bestimmt wird, lassen sich momentan keine genauen Angaben zur Änderung des Erfüllungsaufwands machen. Es ist aber davon auszugehen, dass durch die Vermeidung von Papierrechnungen mindestens Porto- und Papierkosten eingespart werden können.

 

Quellen:

Mitteilung des BSI „Umsetzung der Digitalisierung: Bundeskabinett beschließt E-Rechnungs-Gesetz“ vom 13.07.2016

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen

(jeweils zuletzt abgerufen am 18.07.2016)