Deutschlands digitale Infrastruktur soll auf Platz eins
„Die Koalition wird für das Handeln aller Ressorts eine Digitale Agenda 2014-2017 beschließen und ihre Umsetzung gemeinsam mit Wirtschaft, Tarifpartnern, Zivilgesellschaft und Wissenschaft begleiten.“ Dieser Passus aus dem Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode konkretisiert das Bestreben der Regierung für eine bessere und sicherere Infrastruktur. Hinter der Digitalen Agenda stehen sieben Handlungsfelder, mit denen die Bundesregierung Deutschland als digitales Wachstumsland auf Platz eins in Europa bringen will. Und das in den kommenden vier Jahren.
Die Handlungsfelder der Digitalen Agenda:
– Digitale Infrastrukturen:
Alle Haushalte sollen bis 2018 über einen Internetanschluss verfügen. Und zwar mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Megabit/Sekunde.
– Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten:
Junge Unternehmen sollen gefördert und innovative Technologien wie Big Data und Cloud Computing unterstützt werden. Die Industrie 4.0 wird vorangetrieben.
– Innovativer Staat:
Eine Verwaltung, die unabhängig von IT-Unternehmen ist. Durch sogenannte „digitale Bürgerkonten“, sollen Bürgerinnen und Bürger Dienstleistungen einfach und vor allem sicher nutzen können.
Weitere Themen der Agenda sind:
- Gestaltung digitaler Lebenswelten in der Gesellschaft,
- Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien,
- Sicherheit, Schutz und Vertrauen für die Gesellschaft und Wirtschaft
- und europäische und internationale Dimension.
Kernstück: das IT-Sicherheitsgesetz
Als wichtiges Element der Digitalen Agenda, erarbeitete das BMI das IT-Sicherheitsgesetz. Neben dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Cyberkriminalität, sieht das Gesetz eine Meldepflicht von erheblichen IT-Sicherheitsvorfällen für Unternehmen vor.
Kritiker sehen in der Verpflichtung ein reines Druckmittel der Regierung, Unternehmen zur Nachbesserung ihrer IT-Systeme zu zwingen. Tatsächlich sieht der Entwurf die Offenlegung der betroffenen Unternehmen vor. Dies gilt zwar nur in Ausnahmefällen, jedoch wird sich jeder Konzern vor einer solchen „Panne“ hüten wollen.
Doch das Vorhaben findet auch Lob aus Kreisen der Wirtschaft. Begrüßt wird vor allem, dass die konkrete Ausgestaltung in Zusammenarbeit mit den Unternehmen erfolgen soll. Die sinnvolle Festlegung von IT-Sicherheitsstandards könne nur gemeinsam mit Unternehmen und Verbänden ausgearbeitet werden, so Bitcom-Verbandspräsident Dieter Kempf gegenüber der FAZ.
Die Themenfelder des Gesetzes sind:
- Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen,
- Schutz der Bürgerinnen und Bürger in einem sicheren Netz,
- Schutz der IT des Bundes,
- Stärkung des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik,
- Zuständigkeitserweiterung des Bundeskriminalamts.
Ausgangspunkt ist das Verhältnis von Risiko, Schutz und Verantwortung, welche die digitale Infrastruktur mit sich bringt. Wer durch den Einsatz von IT Risiken für andere schafft, muss auch die Verantwortung für den Schutz vor diesen Risiken tragen.
Quellen:
Digitale Agenda 2014 – 2017
Infoblatt IT-Sicherheitsgesetz des BMI vom 19.08.2014
Thiemo Hegg: Über die Tücken des IT-Sicherheitsgesetzes, faz.net vom 20.08.2014