Rechtliches

Überblick: Die aktuelle Waffenrechtsrechtsnovelle 2017

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Mit der aktuellen Waffenrechtsrechtsnovelle aus Juli 2017 setzt der Gesetzgeber, die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele auf den letzten Drücker um.

Die Neuregelungen insgesamt dürften neben der Verwaltungspraxis nicht nur für den Waffenbesitzer schlechthin, sondern gar für die nicht zu unterschätzende Anzahl jener von Interesse sein, die kurzerhand in den Besitz von nicht-registrierten und damit illegalen Waffen, beispielsweise infolge eines Erbfalles, gelangen.

Neuerung der Aufbewahrungsvorschriften

Der reguläre Waffenbesitzer wird gerade die Neuerungen der Aufbewahrungsvorschriften, die grundlegend neu geordnet und aktuellen Sicherheitsniveaus angepasst wurden, teuer zu bezahlen haben. Daran ändern absehbar auch die gesetzlichen Besitzstandsregelungen zu diversen Sicherheitsbehältnissen nichts. Insgesamt werden die diesbezüglichen Anschaffungskosten für neue, regelkonforme Behältnisse auf 4,5 Millionen Euro pro Jahr geschätzt1.

Besitz von illegalen Waffen und Munition

Der Besitzer illegaler Waffen und Munition darf sich hingegen auf eine Straffreiheit freuen, wenn er die Waffen der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle bis zum 01. Juli 2018 übergibt. Ein durchgreifender Sicherheitsgewinn wird auch mit dieser Amnestie nicht verbunden sein, weil sie den Kriminellen nicht zu bewegen vermag und nur den an sich unbescholtenen Bürger befristete Entlastung bietet. Dem zu Recht langgehegten Wunsch nach einer fristlosen Meldeamnestie, die gerade dem Waffenbesitzer wider Willen unter weiteren Voraussetzungen dazu verhilft, ohne Sanktionen illegale Waffen registrieren und ohne Munition im Zweifel behalten zu dürfen, wurde auch diesmal bedauerlicherweise nicht entsprochen.

Anpassung an europäische Vorgaben

Neben den vorgenannten zentralen Regelungen setzt der Gesetzgeber mit der aktuellen Novelle notwendige Anpassungen europäischer Vorgaben, insbesondere zur sog. Deaktivierung von Schusswaffen in das nationale Recht um und will das waffenrechtliche Regelwerk insgesamt anpassen, weil ihm zwischenzeitlich regelungstechnische Mängel des Waffenrechts offenbar geworden sind2.   

 

Praxishinweis:

Die bedeutungsvollen Änderungen nehmen Verlag und Herausgeber nicht zuletzt wegen ihrer Aktualität zum Anlass, eine darauf abgestimmte Gesetzessammlung „Waffenrecht aktuell“ herauszugeben, die zugleich als sinnvolle Ergänzung für das Buch „Ostgathe, Waffenrecht kompakt, 7. Auflage“, dem bewährten Praxisratgeber im Hemdtaschenformat, gedacht ist.

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1 Vgl. BR-Drs. 61/17 vom 27.01.2017, S. 3 sowie BT-Drs. 18/11239 vom 20.02.2017, S. 2.

2 Vgl. BR-Drs. 61/17 vom 27.01.2017, S. 1 sowie BT-Drs. 18/11239 vom 20.02.2017, S. 1.